Besserer Katastrophenschutz für Hörbehinderte

DCIG fordert sicheres Katastrophenwarn-System für Hörbehinderte

Senden – Die schwere Flutkatstrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern hat gezeigt: Die Warnsysteme in Deutschland sind nur teilweise erfolgreich. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, wie wichtig zeitige Warnungen sind, die für alle verständlich sind!

Aktuell wird in Politik und Gesellschaft diskutiert, wie in Zukunft effektiver und effizienter gewarnt werden kann. Dabei dürfen auch und gerade hörbehinderte Menschen bei Alarmsystemen nicht vergessen werden. Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG) als Interessenvertretung von Hörbehinderten fordert daher ein barrierefreies/-armes Warnsystem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Denn bei einem Alarmsystem, welches nur auf akustische Alarmierungen setzt, besteht die Gefahr, dass hörbehinderte Menschen diesen Alarm nicht hören (z. B. weil sie ihre Hörsysteme in der Nacht nicht tragen).

Eine Alarmierung per App (z.B. NINA oder Katwarn) ist auch für Hörbehinderte nicht sicher genug, da sie auf eine stabile Internetverbindung setzen, was in Katastrophengebieten nicht vorausgesetzt werden kann. Aus Sicht der DCIG könnte stattdessen das Cell-Broadcast-System eine gute Lösung sein. Hier versenden die Mobilfunkanbieter im Auftrag automatisch eine Warnnachricht an alle Mobiltelefone, die gerade in der entsprechenden Funkzelle sind – nicht zu verwechseln mit einer SMS. Dieses System hat den Vorteil, dass nicht erst eine bestimmte App heruntergeladen werden muss. Die Warnung geht an alle aktiven Geräte innerhalb einer bestimmten Funkzelle – nicht nur Smartphones, sondern auch ältere Mobilfunkgeräte. Entsprechende Medienberichte, dass dieses System nun doch kommen soll, begrüßt die DCIG daher.

Grundsätzlich gilt, dass auch der Katastrophenschutz barrierefrei sein muss. Denn mit dem fortschreitenden Klimawandel werden solche Extremwetterereignisse zunehmen. Daher ist es dringend notwendig, dass bestehende Katastrophenschutzpläne auf ihre Praxistauglichkeit und in diesem Zuge auch auf ihre Barrierefreiheit überprüft werden. Wird sichergestellt, dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung gewarnt werden können? Sind die Informationen für alle verständlich, und sind entsprechende Handlungsempfehlungen benannt? Wie sieht es bei den Evakuierungen aus? Diese und viele weitere Fragen müssen geklärt werden, bevor es zur nächsten Katastrophe kommt.

Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. steht beratend zu Verfügung und teilt ihre Expertise im Bereich der Hörbehinderung gerne mit den verantwortlichen Stellen im Bund, den Ländern und den Kommunen.

Hier gibt es die Pressemitteilung als pdf.