Stellungnahme von DCIG und DSB
Hörgeschädigte Menschen nicht vergessen – Terminvereinbarung zum Impfen barrierefrei gestalten
Zur aktuellen Situation der Vergabe von Terminen zum Impfen gegen Covid-19 nehmen die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. gemeinsam Stellung:
Senden/Berlin im Februar 2021. Derzeit können Personen der Stufe 1 (STIKO-Empfehlungen zur Covid-19 Impfung), die zur besonders vulnerablen Gruppe gehören, gegen das Corona-Virus geimpft werden. Dies betrifft auch Menschen über 80 Jahre, die alleine zu Hause leben. In den meisten Bundesländern erfolgt die Vereinbarung für einen Impftermin derzeit telefonisch und/oder online.
Beide Varianten können für die Gruppe der Senioren über 80 Jahren mit Problemen verbunden sein. Zum einen verfügen längst nicht alle Senioren über einen Internet-Zugang, und auch ein Smartphone kann in dieser Altersgruppe nicht vorausgesetzt werden. Beides ist jedoch für die Online-Terminvereinbarung unerlässlich. Hinzu kommt, dass mehr als die Hälfte dieser Menschen von Schwerhörigkeit betroffen sind. Für sie ist Telefonieren häufig gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Zumal bei weitem nicht alle mit Hörhilfen optimal versorgt sind.
Somit ist die Vereinbarung für einen Impftermin für diese Personengruppe mit großen Schwierigkeiten verbunden. Hier lediglich darauf zu setzen, dass Angehörige, Nachbarn oder Bekannte der Betroffenen die Terminvereinbarung für sie übernehmen, ist kein Konzept. Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. haben in den vergangenen Tagen mehrfach Meldungen erhalten, dass betroffene Senioren sich zwar gerne impfen lassen würden, jedoch aufgrund ihrer Höreinschränkung an der Terminvereinbarung scheitern.
Daher fordern wir, die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e. V., dass eine hörbarrierefreie Terminvergabe für die Impfungen gegen Covid-19 geschaffen wird. Dies kann etwa durch Terminvergabe per Post und die Zusammenarbeit mit lokalen Pflegediensten und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Ebenso sollten Mitarbeiter*innen der Hotline dafür sensibilisiert werden, dass es aufgrund von Hörbeeinträchtigungen auch zu Kommunikationsschwierigkeiten kommen kann. Langsames und deutliches Sprechen hilft in diesem Fall mehr als übertrieben lautes Sprechen oder gar der Abbruch des Gespräches.