Sabrina - Lebensfreude pur

Absetzen eines Notrufs mit Hörbehinderung

In Notfall-Situationen muss es bekanntlich schnell gehen, Hilfe muss organisiert werden. Hörende Menschen rufen in einem Notfall dann einfach die 110 oder 112 an. Doch wir hörgeschädigten Menschen können oft nicht einfach mal eben telefonieren. Oft wird Zubehör benötigt, das nicht immer sofort griffbereit ist. Hinzu kommt, dass man in einer Notsituation sehr aufgeregt ist – und dann auch noch ohne Mundbild mit fremden Menschen telefonieren? Für viele Hörgeschädigte kaum oder gar nicht möglich.

Die Lösung liegt auf der Hand: Seit Herbst 2021 gibt es die offizielle Notruf-App der Bundesländer: „nora“. Mit dieser App kann man überall in Deutschland per Handy einen Notruf absetzen – Voraussetzung ist, dass man Internet hat.

Nora ist kostenlos, aber man muss sich zu Beginn registrieren und einige Daten angeben. Die Registrierung wurde eingeführt, damit Missbrauch vorgebeugt werden kann. In der App gibt es einen Demo-Modus, in dem Sie üben können, ohne, dass Sie einen echten Notruf absenden.

Wenn Sie einen Notruf absetzen wollen, müssen Sie zunächst verschiedene Fragen auf dem Bildschirm beantworten (ähnlich den 5 W-Fragen, die bei einem telefonischen Notruf übermittelt werden müssen). Am Ende erscheint eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes, dann kann der Notruf gesendet werden.

Anschließend öffnet sich ein Chatfenster durch das Sie direkt mit der zuständigen Leitstelle verbunden sind. Die Leitstelle hat so die Möglichkeit eventuelle Rückfragen schriftlich an Sie zu wenden. Sie bekommen auf jeden Fall die Nachricht, dass ihr Notruf gesendet und angekommen ist, und dass Hilfe unterwegs ist.

Damit im Falle des Falles alles schnell und reibungslos funktioniert, empfehlen wir dringend, die App in einem ruhigen Moment herunterzuladen, sich zu registrieren und in Ruhe den Demo-Modus anzuschauen. Im Zweifelsfall können so wertvolle Minuten gespart werden und lebensrettend sein.

Auf der Seite https://www.nora-notruf.de/de-as/fragen/faq gibt es ein sehr ausführliches FAQ zu nora und eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung.

Alarmierung von Personen mit Hörbehinderung: Lichtsignalanlagen

Wenn der Katastrophenfall eintritt und die Bevölkerung möglichst schnell gewarnt werden muss oder aber auch bei einer Katastrophe im kleineren Rahmen (z.B. Feuer in einem Wohnhaus), wird heute immer noch größtenteils auf akustische Warnungen gesetzt (Rauchwarnmelder, Sirenenfahrzeuge und Lautsprecherdurchsagen).

Für Menschen mit Hörbehinderung ist es schwer bis teilweise sogar unmöglich, diese Warnungen zu hören. Z.B. wenn sie schlafen: Wenn die Hörhilfen nicht getragen werden, hören Hörgeschädigte entweder sehr viel schlechter oder aber eben einfach gar nicht. Für sie braucht es in diesem Fall unbedingt Warnungen und Alarmierungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.

Eine Möglichkeit können Lichtsignal-Anlagen sein, die die meisten stark hörbeeinträchtigten Menschen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen bekommen. Diese Lichtsignalanlagen können mit der Türklingel, dem Wecker, dem Telefon und auch dem Rauchwarnmelder verbunden werden. So beginnt der Empfänger, den man im Zimmer an einer gut sichtbaren Stelle deponiert, hell zu blitzen, wenn es klingelt, wenn der Rauchmelder losgeht oder wenn das Telefon klingelt. Auf diese Art und Weise können hörbehinderte Menschen z.B. auch in der Nacht wach werden, wenn sie ihre Hörhilfen nicht tragen und es an der Tür klingelt.

Informieren Sie sich, ob eine solche Lichtsignalanlage für Sie infrage kommt. Um eine solche Anlage zu bekommen, benötigen sie eine ärztliche Verordnung. Die Anlage können Sie entweder direkt bei verschiedenen Herstellern beziehen oder aber z.B. über Ihre/n Akustiker/in vor Ort.

Zudem empfiehlt es sich, die Warn-Apps des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz – Nina – oder Katwarn auf dem Smartphone zu installieren.