Stellungnahme von DCIG und DSB

09. März 2020

Zu den Veröffentlichungen in ‚Celle heute‘ vom 24.2.2020 („Inga Marks kritisiert "Diskriminierung" von Bürgern mit Beeinträchtigungen im Celler Rat“)  und 25.2.1010 („Falkenhagen kritisiert Antrag für Hörgeschädigte von Marks: ‚Von Diskriminierung kann keine Rede sein‘ ") nehmen die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft und der Deutsche Schwerhörigenbund Stellung:

Darf ein hörgeschädigter Mensch politisch mitreden?

 

Die Hörgeschädigten-Verbände DCIG und DSB in Deutschland sagen einstimmig: JA! Wir fordern, Hörbarrieren in öffentlichen Räumen abzubauen, um allen Bürgerinnen und Bürgern politische Teilhabe zu ermöglichen.

In Celle können sich Bürger mittels Bürgeranfragen vor der Ratssitzung an demokratischen Prozessen des Stadtrats einbringen. Die Antworten auf die Anfragen werden in der Ratssitzung mündlich vorgetragen. Die Fragesteller sind anwesend und dürfen nach der Beantwortung eine Nachfrage stellen. Aber gilt diese Form der Beteiligung auch für hörgeschädigte Mitbürger?

Die Ratssitzungen der Stadt Celle finden in einer alten Exerzierhalle statt. Wie alle größeren historischen Gebäude stellt dies eine Herausforderung für die akustische Wahrnehmung dar. Das Problem ist schon länger bekannt. Zur Verbesserung der Akustik wurde eine Lautsprecheranlage installiert. Dass dies nicht ausreichend ist, zeigte sich im September letzten Jahres, als ein hörgeschädigter Bürger sein Recht auf politische Mitsprache nutzte. Seine Anfrage wurde verlesen und auch beantwortet. Allerdings verstand er die Antwort aufgrund seiner Hörschädigung nicht. Er konnte also nicht beurteilen, ob die Antwort für ihn befriedigend ausgefallen war oder nicht. Und er konnte natürlich auch keine sinnvolle Nachfrage stellen. 

Als der Fragesteller darauf aufmerksam machte, wurde er von Oberbürgermeister Jörg Nigge (CDU) auf den Podcast verwiesen, der ehrenamtlich von einem Ratsmitglied erstellt wird. Der Ratsvorsitzende Herr Joachim Falkenhagen (FDP) empfahl darüber hinaus eine Überprüfung der Hörgeräte. Falkenhagen sah die Verantwortung für das eigene Verstehenkönnen allein bei dem Betroffenen selbst.

Diesem widersprechen wir entschieden. Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft (DCIG) und der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB), die beiden großen Betroffenen-Verbände für hörgeschädigte, lautsprachlich orientierte Menschen, werten die Reaktionen von Herrn Nigge und Herrn Falkenhagen als Diskriminierung von hörgeschädigten Menschen und sehen darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 29.

Besonders öffentliche Einrichtungen stehen in der Verantwortung, die Teilhabe von behinderten Menschen zu gewährleisten. Es sollte ihnen ein besonderes Anliegen sein, für die erforderlichen Bedingungen zu sorgen, so dass Menschen mit Behinderungen ihre demokratischen Rechte ausüben können. 

Individuelle Hörhilfen schaffen kein natürliches Hören. Sie haben vor allem ihre Grenzen in akustisch schwierigen Situationen wie zum Beispiel Störlärm und Nachhall. Daher sind sie in diesen Situationen auf zusätzliche Unterstützung angewiesen.

Im konkreten Fall bedeutet dies, die Akustik der Exerzierhalle hörgerecht zu gestalten, eine geeignete Funkübertragung des gesprochenen Wortes zu gewährleisten sowie eine simultane Verschriftlichung anzubieten, damit alle – unabhängig von ihrem Hörstatus – der Debatte folgen können.

Das Abhören (sic!) einer nachträglichen Audioaufnahme ist keine adäquate Gewährleistung der barrierefreien Beteiligung hörgeschädigter Menschen!

Die Reaktion des Celler Oberbürgermeisters und des Ratsvorsitzenden zeigen mangelnde Sachkenntnis, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein für die Rechte zur Teilhabe behinderter Menschen am politischen Leben in Celle. Barrierefreie Kommunikation ist Grundvoraussetzung für echte Teilhabe.

Dr. med. Roland Zeh
Präsident der DCIG e.V.

 

Dr. Matthias Müller
Präsident des DSB