AWMF-Leitlinie zur Cochlea-Implantat Versorgung
Eine Leitlinie, die in Zusammenarbeit mit Patientenvertretern der DCIG entwickelt wurde
Die AWMF-Leitlinie zur Cochlea-Implantat Versorgung
Die AWMF (=Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) entwirft zu verschiedensten Themen und Behandlungsmethoden sogenannte Leitlinien. Diese beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren. Es gibt verschiedene Arten von Leitlinien, die in unterschiedlichen Prozessen erarbeitet werden. Die Leitlinie zur Cochlea-Implantat Versorgung ist eine sogenannte "S2k"-Leitlinie. Das heißt, dass die Leitlinie im Entstehungsprozess konsensbasiert in Zusammenarbeit verschiedener Expert*innen, Organisationen, Fachgesellschaften und eben auch Patient*innen erarbeitet wurde. Die DCIG war an der Erarbeitung der aktuell gültigen S2k-Leitlinie für die Cochlea-Implantat Versorgung beteiligt.
In dieser Leitlinie wird der ganze Prozess einer CI-Versorgung festgehalten. Dazu gehört neben der prä-operativen Diagnostik auch die Indikationsstellung, Kontraindikationen, die gegen eine CI-Versorgung sprechen würden sowie die OP-Phase, die Erstanpassung, die Rehabilitation und die Nachsorge. Die Leitlinien sind zwar nicht verpflichtend, jedoch geben sie Ihnen als Patient*in einen guten Überblick, was alles zu einer CI-Versorgung dazu gehört. Fragen Sie in Ihrer potenziellen operierenden Klinik nach den verschiedenen Phasen des Prozesses einer CI-Versorgung.
Die AWMF-Leitlinie zur Cochlea-Implantat Versorgung kann unter diesem Link angeschaut werden.