Gemeinsamer Appell von Hörgeschädigten-Verbänden: Gleichberechtigte Teilhabe für Hörgeschädigte!

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Bär,
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,

mehrere Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Hörbeeinträchtigung. Auch wenn sie Hörsysteme tragen, stoßen sie im Alltag an Grenzen. Diese „Hörbarrieren“ sind nicht sicht­bar. Dennoch sind sie da und erschweren die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen.

Hörbarrieren schaffen Ungleichheit und verhindern Teilhabe!

Das Bündnis Gemeinsam gegen Hörbarrieren fordert Sie daher auf, sich in Ihren jeweiligen Ressorts aktiv für mehr Hörgerechtigkeit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen. Insbesondere fordern wir eine konsequente Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips, den Abbau von Hörbarrieren und eine aktive Hörvorsorge! 

Konkret fordern wir:

  • Kommunikation und Information im öffentlichen und privaten Bereich standard­mäßig dem Zwei-Sinne-Prinzip folgend, d.h. auditiv und visuell anzubieten. Das betrifft z.B. Alarme und Notrufe, Durchsagen, Information in Radio, TV und anderen Medien, Terminvergabe, Reklamationen und Bestellungen.
  • die Hörwahrnehmung für Hörsystemträger durch geeignete technische Maßnah­men zu unterstützen (z.B. durch raumakustische Maßnahmen, Induktion, Funk- oder Bluetooth-Systeme), und zwar
     
    • durch die verpflichtende Berücksichtigung bei Neubauten in öffentlicher und privater Trägerschaft bereits in der Planungsphase
    • durch ein transparentes Konzept der zügigen Nachrüstung bei Bestandsbauten.
  • Hörvorsorge aktiv zu unterstützen durch aktiven, verbindlichen Lärmschutz sowie die Einrichtung eines kostenfreien Vorsorgescreenings ab 50 Jahren.

Für Rückfragen und zum Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roland Zeh

Präsident der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. im Bündnis mit den Unterzeichnenden

 

Den kompletten Appell mit der Liste aller Unterzeichnenden können Sie hier einsehen