"DAS WiederHören -
Time of my Life!"
Entdeckungsreisen, Abenteuer, Expeditionen
31.07.2022 bis 07.08.2022, Jugendherberge Lüneburg
Für alle Andershörenden zwischen 12 und 17 Jahren
Beim Jugendcamp erwarten dich insgesamt acht Tage voller Action, Spiel und jede Menge Spaß.
Wichtig ist uns, dass ihr Zeit findet, euch miteinander auszutauschen. Jeder und jede von euch hat Erfahrungen gemacht, wie sich euer "Andershören" in der Schule und der Freizeit auswirkt.
Und so manch einer von euch hat vielleicht Tipps, wie ihr damit umgehen könnt?
Unsere Jugendleiter sowie die Referenten schauen mit dir gemeinsam über deinen persönlichen Tellerrand und entdecken dabei tolle Werkzeuge und Methoden für dich, um im Alltag sicher, selbstbestimmt und selbstbewusst aufzutreten.
Du bist du – und völlig okay –, auch wenn du einen Computer am Ohr trägst!
Darüber hinaus kommt der Spaß nicht zu kurz! Es wird viele tolle Freizeitangebote geben, bei denen du die anderen TeilnehmerInnen kennenlernen kannst, bei denen ihr kreativ sein oder entspannen könnt und bei denen ihr herausgefordert werdet.
Beim Jugendcamp ist für jeden etwas dabei!
Unsere ausgebildeten JugendleiterInnen freuen sich auf Euch!
Übrigens: … auch sie sind alle andershörend!
Sonstige Infos
- Während der Workshops und Begegnungen, die In- und Outdoor stattfinden können, steht den Teilnehmern eine mobile Höranlage zur Verfügung. Es sind keine Schrift- oder Gebärdendolmetscher vor Ort.
- Anreise zwischen 16 und 18 Uhr
- Abreise ab 12 Uhr
Flyer
zum Ausdrucken, Verteilen …
Anmeldung
Veranstaltung | Junge Selbsthilfe | "Das WiederHören – Time of my Life" |
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Datum | 31. Juli - 07. August 2022 | ||||
Ort | Jugendherberge Lüneburg | ||||
Anmeldeschluss | 21. Juni 2022 (Anmeldungen nach diesem Datum sind nur unter Vorbehalt möglich) | ||||
Teilnahmegebühr |
Inklusive: Unterkunft mit Vollpension im Mehrbettzimmer, Neumitglieder erhalten 10% Rabatt auf die Teilnehmergebühr. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Reisebeginn werden 50% der Reisekosten fällig. Danach können keine Reisekosten mehr erstattet werden. Bei kurzfristiger Absage durch den Veranstalter besteht kein Regressanspruch. Die Anzahlung wird dann erstattet. |
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