Wolfgang - Aus Liebe zum Hören

Selbstverpflichtungen
des Förderers

  • Jährliche finanzielle Unterstützung der DCIG e.V. und der Schnecke gGmbH gemäß der vertraglichen Vereinbarung
  • Hilfestellung bei Gründung und Arbeit lokaler Selbsthilfegruppen hörgeschädigter Menschen und ihrer Angehörigen
  • Verpflichtung zur vollständigen Beachtung und Umsetzung der AWMF-Leitlinien zur CI Versorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung
  • Konsultation der DCIG bei der Klärung offener oder strittiger Fragen in der CI-Anpassung, -Therapie und Langzeit-Nachsorge
  • Beantwortung von fachlichen Anfragen der DCIG, ihrer Regionalverbände und der Redaktion Schnecke
  • Regelmäßige (mindestens einmal jährliche) Konsultation mit DCIG/Schnecke auf Leitungsebene
  • Entsendung von Mitarbeitern zu Tagungen und Schulungen der DCIG (als Teilnehmer oder Referenten)
  • Übermittlung von Anregungen von Themen und Fachbeiträgen/Erfahrungsberichten für die Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Schnecke resp. auf www.schnecke-online.de
  • Auslage der DCIG-Broschüren und der jeweils aktuellen Ausgabe der Schnecke in Wartebereichen

Selbstverpflichtungen
von DCIG e.V. und Schnecke gGmbH

  • Einbeziehung des Förderers in die Vorbereitung von Fachtagungen
  • Einräumung der Möglichkeit zur vergünstigten Teilnahme von Mitarbeitern des Förderers an Tagungen und Schulungen der DCIG
  • Vorzeitige Information über Langzeit-Themenplanung der Fachzeitschrift Schnecke
  • Regelmäßige (mindestens einmal jährliche) Konsultation des Förderers durch ein Mitglied des Präsidiums der DCIG
  • Die Redaktion Schnecke führt den Institutsnamen und das Logo des Förderers in jeder Ausgabe der Zeitschrift in der Rubrik „Förderer der Selbsthilfe“ auf. Von www.schnecke-online.de führt ein aktiver Link zur Homepage des Förderers
  • Die DCIG führt auf dcig.de Namen und Logo des Förderers in der Liste „Förderer der Selbsthilfe“ auf, versehen mit einem aktiven Link zur Homepage des Förderers
  • Der Förderer erhält die Broschüren der DCIG in gewünschter Anzahl ohne Berechnung
  • Der Förderer erhält von jeder Ausgabe der Schnecke acht Exemplare ohne Berechnung, weitere Exemplare (auf Bestellung) zum Selbstkostenpreis
  • Gewährung eines VIP-Status bei besonderen Veranstaltungen der DCIG
  • Aushändigung eines am Sitz des Förderers anzubringenden Schildes, das den Förderer namens DCIG/Schnecke offiziell als „Förderer der Selbsthilfe“ ausweist