Selbstverpflichtungen
des Förderers
- Jährliche finanzielle Unterstützung der DCIG e.V. und der Schnecke gGmbH gemäß der vertraglichen Vereinbarung
- Hilfestellung bei Gründung und Arbeit lokaler Selbsthilfegruppen hörgeschädigter Menschen und ihrer Angehörigen
- Verpflichtung zur vollständigen Beachtung und Umsetzung der AWMF-Leitlinien zur CI Versorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung
- Konsultation der DCIG bei der Klärung offener oder strittiger Fragen in der CI-Anpassung, -Therapie und Langzeit-Nachsorge
- Beantwortung von fachlichen Anfragen der DCIG, ihrer Regionalverbände und der Redaktion Schnecke
- Regelmäßige (mindestens einmal jährliche) Konsultation mit DCIG/Schnecke auf Leitungsebene
- Entsendung von Mitarbeitern zu Tagungen und Schulungen der DCIG (als Teilnehmer oder Referenten)
- Übermittlung von Anregungen von Themen und Fachbeiträgen/Erfahrungsberichten für die Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Schnecke resp. auf www.schnecke-online.de
- Auslage der DCIG-Broschüren und der jeweils aktuellen Ausgabe der Schnecke in Wartebereichen
Selbstverpflichtungen
von DCIG e.V. und Schnecke gGmbH
- Einbeziehung des Förderers in die Vorbereitung von Fachtagungen
- Einräumung der Möglichkeit zur vergünstigten Teilnahme von Mitarbeitern des Förderers an Tagungen und Schulungen der DCIG
- Vorzeitige Information über Langzeit-Themenplanung der Fachzeitschrift Schnecke
- Regelmäßige (mindestens einmal jährliche) Konsultation des Förderers durch ein Mitglied des Präsidiums der DCIG
- Die Redaktion Schnecke führt den Institutsnamen und das Logo des Förderers in jeder Ausgabe der Zeitschrift in der Rubrik „Förderer der Selbsthilfe“ auf. Von www.schnecke-online.de führt ein aktiver Link zur Homepage des Förderers
- Die DCIG führt auf dcig.de Namen und Logo des Förderers in der Liste „Förderer der Selbsthilfe“ auf, versehen mit einem aktiven Link zur Homepage des Förderers
- Der Förderer erhält die Broschüren der DCIG in gewünschter Anzahl ohne Berechnung
- Der Förderer erhält von jeder Ausgabe der Schnecke acht Exemplare ohne Berechnung, weitere Exemplare (auf Bestellung) zum Selbstkostenpreis
- Gewährung eines VIP-Status bei besonderen Veranstaltungen der DCIG
- Aushändigung eines am Sitz des Förderers anzubringenden Schildes, das den Förderer namens DCIG/Schnecke offiziell als „Förderer der Selbsthilfe“ ausweist